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Telefon: 01743601827

E-Mail: info@baunetzprofis.de

Adresse: Carlo-Mierendorffstr. 1G, Kassel, 34132, Hessen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Baunetzprofis – Inhaber Erkan Coskun
Carlo-Mierendorffstr. 1g
34132 Kassel
Telefon: 0174 3601827
E-Mail: info@baunetzprofis.de

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Baunetzprofis, Inhaber Erkan Coskun, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.
  2. Die AGB gelten für sämtliche angebotenen Leistungen, insbesondere:
    • Garten- und Landschaftsbau,
    • Garten- und Grundstückspflege,
    • Winterdienst,
    • Gebäudereinigung,
    • Entsorgungs- und Transportleistungen,
    • Erdarbeiten,
    • sowie damit verbundene Neben- und Dienstleistungen.
  3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit im jeweiligen Vertrag keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
  5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Baunetzprofis ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote von Baunetzprofis sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder durch Beginn der vereinbarten Arbeiten zustande.
  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder der individuellen Vereinbarung.
  4. Bei Besichtigungen oder Vor-Ort-Terminen können zusätzliche Umstände festgestellt werden, die bei Erstellung des ursprünglichen Angebots nicht erkennbar waren. In diesem Fall kann eine Anpassung des Leistungsumfangs und der Vergütung erforderlich sein.

 

§ 3 Leistungsumfang und Zusatzarbeiten

  1. Baunetzprofis erbringt ausschließlich die Leistungen, die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbart wurden.
  2. Zusätzliche Arbeiten, die vom Auftraggeber nach Vertragsschluss beauftragt werden oder aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände erforderlich werden, werden gesondert berechnet.
  3. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Material-, Maschinen-, Arbeits-, Transport-, Entsorgungs- oder sonstige Kosten.
  4. Bei Leistungen nach Aufwand werden die vereinbarten Stunden-, Maschinen-, Material- und sonstigen Preise zugrunde gelegt.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
  2. Der Auftraggeber hat insbesondere auf bekannte Besonderheiten des Grundstücks oder Gebäudes hinzuweisen.
  3. Bei Erdarbeiten hat der Auftraggeber auf ihm bekannte Leitungen, Kabel, Rohre, Schächte, Drainagen, Tanks, Fundamente und sonstige unterirdische Einrichtungen hinzuweisen.
  4. Die Arbeitsbereiche müssen zum vereinbarten Termin zugänglich und frei von vermeidbaren Hindernissen sein.
  5. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben des Auftraggebers oder aufgrund nicht zugänglicher Arbeitsbereiche entstehen, können zusätzlich berechnet werden.

 

§ 5 Preise und Vergütung

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
  2. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Zusatzleistungen und nicht im ursprünglichen Angebot enthaltene Arbeiten werden gesondert berechnet.
  4. Bei Leistungen nach Aufwand können insbesondere Arbeitszeit, Maschinenstunden, An- und Abfahrt, Transport, Material, Entsorgungsgebühren und sonstige vereinbarte Kosten berechnet werden.
  5. Bei größeren Aufträgen kann eine angemessene Abschlagszahlung vereinbart werden.

 

§ 6 Rechnungen und Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
  2. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Baunetzprofis ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.

 

§ 7 Garten- und Landschaftsbau

  1. Zu den Leistungen im Garten- und Landschaftsbau können insbesondere gehören:
    • Gartenpflege,
    • Rasenarbeiten,
    • Pflanzarbeiten,
    • Gehölz- und Pflegearbeiten,
    • Grundstückspflege,
    • Pflaster- und Wegebau,
    • Zaunarbeiten,
    • Gestaltung von Außenanlagen,
    • Bodenarbeiten,
    • sonstige vereinbarte Garten- und Landschaftsbauarbeiten.
  2. Pflanzen sind natürliche Produkte. Abweichungen hinsichtlich Größe, Form, Farbe und Wachstum stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Pflanzenart und Qualität geliefert bzw. verwendet wurde.
  3. Für das Anwachsen von Pflanzen kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Ursache für das Nichtanwachsen nicht von Baunetzprofis zu vertreten ist.
  4. Insbesondere Witterung, Bodenbeschaffenheit, Krankheiten, Schädlingsbefall, Frost, Hitze, Trockenheit sowie fehlende Bewässerung können das Wachstum beeinflussen.
  5. Soweit keine Pflege- oder Bewässerungsleistungen vereinbart wurden, obliegt die weitere Pflege dem Auftraggeber.

 

§ 8 Winterdienst

  1. Baunetzprofis übernimmt Winterdienstleistungen ausschließlich in dem Umfang, der im jeweiligen Auftrag vereinbart wurde.
  2. Der Winterdienst kann insbesondere das Räumen von Schnee sowie das Streuen gegen Glätte auf vereinbarten Flächen umfassen.
  3. Die Durchführung erfolgt abhängig von Witterung, Schneelage, Glätte und den örtlichen Gegebenheiten.
  4. Aufgrund plötzlich eintretender oder außergewöhnlich starker Witterungsverhältnisse kann eine sofortige vollständige Schnee- und Eisfreiheit nicht garantiert werden.
  5. Bei starkem Schneefall, Eisregen, Blitzeis oder vergleichbaren außergewöhnlichen Wetterlagen kann es trotz ordnungsgemäßer Organisation zu Verzögerungen kommen.
  6. Art und Menge des verwendeten Streumittels werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, unter Berücksichtigung der jeweiligen Wetter- und örtlichen Verhältnisse bestimmt.
  7. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zu bearbeitenden Flächen zugänglich sind und nicht durch Fahrzeuge, Gegenstände oder sonstige Hindernisse blockiert werden.
  8. Soweit gesetzlich zulässig, werden Verkehrssicherungspflichten nur in dem Umfang übernommen, in dem dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

 

§ 9 Gebäudereinigung

  1. Baunetzprofis bietet insbesondere folgende Reinigungsleistungen an:
    • Unterhaltsreinigung,
    • Büroreinigung,
    • Treppenhausreinigung,
    • Grundreinigung,
    • Außenreinigung,
    • Fensterreinigung,
    • Reinigung von Gewerbe- und sonstigen Gebäudeflächen,
    • sowie weitere individuell vereinbarte Reinigungsarbeiten.
  2. Umfang, Häufigkeit und Art der Reinigung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
  3. Nicht ausdrücklich vereinbarte Sonder- oder Zusatzreinigungen werden gesondert berechnet.
  4. Der Auftraggeber hat auf empfindliche Oberflächen, besondere Materialien oder spezielle Reinigungsvorschriften hinzuweisen.
  5. Die zu reinigenden Räume und Flächen müssen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sein.

 

§ 10 Entsorgungsleistungen

  1. Baunetzprofis übernimmt Entsorgungsleistungen nur für die im Auftrag vereinbarten Materialien und Abfälle.
  2. Der Auftraggeber hat wahrheitsgemäße Angaben über Art, Menge und Eigenschaften des zu entsorgenden Materials zu machen.
  3. Werden Materialien festgestellt, die nicht Gegenstand des Auftrags sind oder deren Entsorgung besondere Anforderungen verursacht, kann Baunetzprofis die Annahme ablehnen oder die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert berechnen.
  4. Gefährliche, explosive, radioaktive, infektiöse oder sonstige besonders behandlungsbedürftige Stoffe werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übernommen.
  5. Deponie-, Entsorgungs-, Transport- und sonstige Fremdgebühren können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind.
  6. Baunetzprofis ist berechtigt, für die Entsorgung geeignete und zugelassene Drittunternehmen einzusetzen.

 

§ 11 Erdarbeiten

  1. Zu den Erdarbeiten können insbesondere gehören:
    • Ausschachtungen,
    • Aushub,
    • Bodenabtrag,
    • Bodenbewegung,
    • Grabenarbeiten,
    • Verfüllarbeiten,
    • Planierungsarbeiten,
    • sowie der Einsatz von Baumaschinen.
  2. Die tatsächlichen Boden- und Untergrundverhältnisse können erst während der Arbeiten vollständig erkennbar werden.
  3. Werden nicht vorhersehbare Umstände festgestellt, insbesondere Fels, Grundwasser, Altlasten, kontaminierter Boden, nicht tragfähiger Boden oder unbekannte Leitungen, kann eine Anpassung des Auftrags und der Vergütung erforderlich werden.
  4. Aushubmaterial wird nur dann abtransportiert und entsorgt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Für die Lage von Leitungen, Kabeln, Rohren und sonstigen unterirdischen Einrichtungen ist der Auftraggeber im Rahmen seiner gesetzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zur Information verpflichtet.

 

§ 12 Ausführungszeiten und Witterung

  1. Vereinbarte Ausführungszeiten werden nach Möglichkeit eingehalten.
  2. Bei witterungsabhängigen Arbeiten können sich Termine insbesondere durch Regen, Frost, Schnee, Hitze, Sturm oder andere ungünstige Wetterbedingungen verschieben.
  3. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse, behördlicher Maßnahmen, Lieferengpässen oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungszeit.
  4. Der Auftraggeber wird über wesentliche Verzögerungen informiert, soweit dies nach den Umständen erforderlich und zumutbar ist.

 

§ 13 Abnahme von Werkleistungen

  1. Soweit Baunetzprofis eine Werkleistung schuldet, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
  2. Nach Fertigstellung hat der Auftraggeber die Leistung zeitnah zu überprüfen.
  3. Erkennbare Mängel sollen dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich mitgeteilt werden.
  4. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder Winterdienst erfolgt keine gesonderte Abnahme nach jedem einzelnen Einsatz, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

§ 14 Mängel und Nacherfüllung

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
  2. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, hat Baunetzprofis grundsätzlich zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung.
  3. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer hierfür eine angemessene Gelegenheit einzuräumen.
  4. Natürliche Abnutzung sowie Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, fehlender Pflege, außergewöhnlicher Witterung oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände stellen keinen vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel dar.
  5. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.

 

§ 15 Haftung

  1. Baunetzprofis haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  4. Für Schäden, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers oder aufgrund nicht mitgeteilter Besonderheiten entstehen, haftet Baunetzprofis nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 16 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Baunetzprofis, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
  2. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt im gesetzlich zulässigen Umfang auch für Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

 

§ 17 Dauerschuldverhältnisse

  1. Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie Winterdienst, Gartenpflege oder Gebäudereinigung gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
  2. Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern kann abhängig von der Art und dem Ort des Vertragsschlusses ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
  2. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung und die gesetzlich erforderlichen Informationen.
  3. Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen hierfür.
  4. Die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht bleiben unberührt.

 

§ 19 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Baunetzprofis.

 

§ 20 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt und gesetzlich zulässig ist.

 

§ 21 Gerichtsstand

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

 

§ 22 Anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

§ 23 Streitbeilegung

Baunetzprofis ist bemüht, Meinungsverschiedenheiten mit Kunden einvernehmlich zu lösen.

Soweit gesetzlich erforderlich, werden Verbraucher über bestehende Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung gesondert informiert.

 

§ 24 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Baunetzprofis und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

 

Unternehmensangaben

Baunetzprofis
Inhaber: Erkan Coskun
Carlo-Mierendorffstr. 1g
34132 Kassel

Telefon: 0174 3601827
E-Mail: info@baunetzprofis.de
USt-IdNr.: [wird ergänzt]

Stand: September 2026

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